Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Maturaball des BG/BRG Gmunden 2026/27
Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb von Eintrittskarten (Sitzplatz- und Flanierkarten) sowie für den Besuch des Maturaballs des BG/BRG Gmunden 2026/27.

Der Vertrag kommt mit dem Veranstalter des Maturaballs zustande. Die Angaben zum Veranstalter lauten:

Mit dem Erwerb eines Tickets erkennt der Besucher diese AGB an. Beim Betreten der Veranstaltungsräumlichkeiten ist außerdem die dort geltende Hausordnung einzuhalten.

2. Ticketkauf, Rücktrittsrecht, Rückgabe und Preisänderungen

  1. Da es sich beim Maturaball um eine Freizeitveranstaltung mit einem bestimmten Veranstaltungstermin handelt, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
  2. Ein freiwilliger Umtausch oder eine freiwillige Rückgabe gekaufter Tickets ist ausgeschlossen.
  3. Tickets berechtigen ausschließlich zum Einlass in der jeweils erworbenen Kategorie. Bei einem Ticket der falschen Kategorie besteht kein Anspruch auf Einlass.
  4. Der Veranstalter behält sich vor, die Ticketpreise während der Verkaufsphase für zukünftige Käufe anzupassen. Für bereits erworbene Tickets gilt der beim Kauf vereinbarte Preis.

3. Einlassbestimmungen, Dresscode und Jugendschutz

3.1 Dresscode

  1. Der Einlass setzt angemessene, dem Anlass entsprechende Abendkleidung voraus. Als Beispiele gelten Abendkleider und Anzüge. Über die Einhaltung des Dresscodes entscheidet das vom Veranstalter beauftragte Einlasspersonal anhand dieser Vorgaben.
  2. Bei einem Verstoß gegen den Dresscode kann der Einlass verweigert werden.

3.2 Jugendschutz

  1. Die zulässigen Aufenthaltszeiten richten sich nach dem Alter der Jugendlichen und den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Beim Einlass und bei der Ausgabe alkoholischer Getränke können Alterskontrollen durchgeführt werden. Zum Altersnachweis ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
  3. Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Altersgrenzen.

3.3 Sicherheitskontrollen

  1. Das vom Veranstalter beauftragte Sicherheitspersonal darf im Rahmen des Hausrechts und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen Sicherheitskontrollen durchführen.
  2. Das Mitbringen von eigenen Getränken, Speisen, Waffen, pyrotechnischen Gegenständen und sonstigen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
  3. Personen, von denen aufgrund ihres Verhaltens oder ihres Zustands eine konkrete Gefahr für die Sicherheit ausgeht, kann der Zutritt verweigert werden. Bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung oder bei einer Gefährdung anderer Besucher kann ein Verweis von der Veranstaltung erfolgen.

4. Absage der Veranstaltung

  1. Muss die Veranstaltung aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt oder behördliche Anordnung) abgesagt werden, wird kein Ersatztermin gesucht und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Tickets.

5. Foto- und Videoaufnahmen

  1. Während der Veranstaltung können durch vom Veranstalter beauftragte Fotografen sowie gegebenenfalls durch Medienvertreter Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden.
  2. Die Aufnahmen können der Dokumentation des Maturaballs sowie der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit dienen. Eine Veröffentlichung kann beispielsweise in der Maturazeitung, auf der Schulwebsite oder auf Social-Media-Kanälen erfolgen.
  3. Aufnahmen der Sicherheitskameras werden im Zweifelsfall ausgewertet.

6. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

  1. Es gilt österreichisches Recht, soweit dadurch zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen nicht eingeschränkt werden.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.